Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen sind von den allgemeinen Krankenhausleistungen zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um optionale Extraleistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.

Jeder Patient hat die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, sofern die Belegsituation des Krankenhauses dies zulässt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Leistungen jedoch nicht. Sie erhalten die Rechnung in diesem Fall dann unmittelbar vom Krankenhaus oder von dem jeweils liquidationsberechtigten Arzt.

Je nach Versicherungstarif kann der Erstattungsanspruch von Privatversicherten hier über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausreichen und auch Wahlleistungen abdecken. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit dafür eine private Zusatzversicherung abzuschließen oder als sogenannte Selbstzahler aufzutreten und die Kosten persönlich zu tragen.

Die Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist im Voraus in einer Wahlleistungsvereinbarung schriftlich festzuhalten. Selbstverständlich klären wir Sie diesbezüglich umfassend auf.

  • PKV Qualitätspartnerschaft

PKV Qualitätspartnerschaft

Zwischen der Marienhaus Unternehmensgruppe und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) besteht eine vertraglich besiegelte Qualitätspartnerschaft. Die PKV bescheinigt den Kliniken des Trägers und damit auch dem Marienhaus Klinikum St. Wendel-Ottweiler, dass sie ihren Patienten eine bestmögliche Versorgung und Betreuung zuteilwerden lassen – und das sowohl medizinisch und pflegerisch als auch im Service-Bereich.

Für diese Auszeichnung, die bisher nur rund 150 Krankenhäuser in ganz Deutschland erhalten haben, hat die PKV einen Qualitätsstandard definiert, der den Patienten eine hervorragende Versorgung und Unterbringung im Krankenhaus garantieren soll. Um die Qualität der medizinischen und pflegerischen Behandlung in ausgewählten und wichtigen Leistungsbereichen beurteilen zu können, wertet die PKV die Daten der externen Qualitätssicherung aus. Dabei wird nicht nur die Qualität der Behandlung und Betreuung kritisch unter die Lupe genommen, denn die PKV erwartet von ihren Qualitätspartnern auch einen überdurchschnittlich guten Service bei der Unterbringung der Patienten.

Das Qualitätssiegel der PKV bietet Orientierung für Patienten, die ein Krankenhaus suchen, in dem sie sich behandeln lassen wollen. Es ist immer nur ein Jahr lang gültig und wird dann erst nach einem erneuten Prüfverfahren wieder ausgestellt.

Ärztliche Wahlleistungen

Die ärztliche Wahlleistung beinhaltet bei uns die medizinische Behandlung und Betreuung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder dessen Stellvertreter.

Abrechnung der Ärztlichen Wahlleistung:

Die ärztliche Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Sie beinhaltet auch alle von dem jeweiligen Arzt veranlassten begleitenden Arztleistungen wie z. B. die der Anästhesie, Radiologie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.

Anmerkung: Sofern es medizinisch und fachlich erforderlich ist, werden Sie auch im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung vom jeweiligen Chefarzt behandelt.

Wahlleistung Unterkunft / Nichtärztliche Wahlleistung

Im Rahmen der Wahlleistung Unterkunft besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten beinhalten außerdem verschiedene Service- und Zusatzleistungen, die Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus besonders angenehm gestalten sollen.

  • Ein- /Zweibettzimmer
  • Service- und Zusatzleistungen
  • Entgelte für Wahlleistungen

Ein- /Zweibettzimmer

Die Zimmer sind besonders ansprechend und wohnlich eingerichtet. Sie verfügen über:

  • eigenen Sanitärbereich mit WC
  • elektronisch verstellbare Betten
  • TV-Flachbildschirm (im Einbettzimmer)
  • Standard TV-Gerät (im Zweibettzimmer)
  • Radio (gebührenfrei)
  • Telefon an jedem Bett
  • Safe
  • Kühlschrank mit Minibar (Getränke und Knabbereien)
  • elektrisch bedienbarer Sonnenschutz an den Fenstern (teilweise)
  • Haartrockner (auf Anfrage beim Servicepersonal)

Service- und Zusatzleistungen

Information und Kommunikation

Sie erhalten von Montag bis Samstag die Allgemeine Zeitung oder eine andere überregionale Tageszeitung.

Service – immer gut versorgt

  • Zu Beginn Ihres Aufenthalts erhalten Sie ein persönliches Körperpflege-Set.
  • Auf Wunsch stellen wir Ihnen Bademantel, Duschhandtuch zur Verfügung.
  • Gerne können Sie unsere hauseigenen Hand- und Badetücher nutzen, die wir täglich für Sie wechseln.
  • Ihr Bett beziehen wir neu, wenn Sie es wünschen.
  • Im Rahmen unseres Wäsche-Service reinigen wir auch Ihre persönliche Wäsche kostenlos.

Verpflegung

Zum Frühstück und Abendessen sowie zu den Zwischenmahlzeiten wählen Sie aus einer Vielzahl von Komponenten und stellen so Ihre Mahlzeit in Menge und Vielfalt selbst zusammen. Sollten Sie darüber hinaus Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegeteam.

Als Willkommensgruß erhalten Sie einen kleinen Obstkorb mit gemischten Früchten.

Das Mittagessen wird mit Tagessuppe und Dessert serviert. Zum Kaffee am Nachmittag reichen wir Ihnen jeden Tag ein Stück Kuchen oder Gebäck.

Unser erweitertes Verpflegungsangebot können Sie hier einsehen.

Entgelte für Wahlleistungen

Wir orientieren uns bei der Festlegung der Preise für die Wahlleistung-Unterkunft und dem dazugehörigen Service-Paket an den Empfehlungen durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

Unterbringung in einem Einbettzimmer: 149,00 EUR / Tag

Unterbringung in einem Zweibettzimmer: 75,00 EUR / Tag

Marienhaus Klinikum St. Wendel-Ottweiler
Am Hirschberg 1a
66606 St. Wendel
Telefon:06851 59 - 01
Telefax:06851 70136
Internet:http://www.marienhaus-st-wendel-ottweiler.de